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BSG, 12.08.1966 - 10 RV 741/65 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
Auszug aus BSG, 12.08.1966 - 10 RV 741/65
Da das LSG die Revision nicht nach 5 162 Abs. 1 Nr. 1 SGG zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn ein wesentlicher Mangel des Verfahrens gerügt wird und vorliegt (@ 162 Abs. 1 Nr. 2 SGG; BSG 1, 150) oder wenn bei der Beurteilung des ursächliehen Zusammenhangs einer Gesundheitestörung oder des Todes mit einer Schädigung i.S. des BVG das Gesetz verletzt ist (@ 162 Abs. 1 Nr. 3 SGG).